Was erledige ich wo?
Abbruch von Gebäuden
Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Verfahrensfrei, d. h. ohne Anzeige-, Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren, dürfen beseitigt werden:
- Anlagen, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen (vgl. Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO),
- Freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 (= land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt maximal 400 m²) und der Gebäudeklasse 3 (= Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und mehr als zwei Nutzungseinheiten oder mit Nutzungseinheiten von insgesamt mehr als 400 m²),
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
Quelle: BayernPortal.de
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08323 9988-440
- E-Mail: s.wolf@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 313, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: 2.OG
Leitung Referat Bauverwaltung / Baurecht
leitende Funktionen
- Sachgebiet
Aufgaben
- Rechtsangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Entwicklungsvorhaben Dritter (Beratung, Moderation, Stellungnahmen, Verträge, Öffentlichkeitsarbeit)
- Neubauten / Abbruch
- Stadtplanung
- Bauleitplanung
- Bauanträge / Denkmalpflege
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge
- Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
- Feldgeschworenenangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Straßen- und Wegerecht
- Hausnummerierungen und Straßenbenennungen
- Wasserrecht
- Telefon: 08323 9988-441
- E-Mail: m.mair@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 315, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: 2.OG
Bauverwaltung
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- Bauanträge / Denkmalpflege
- Erschließungsbeiträge
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- Hausnummerierungen und Straßenbenennungen
- Wasserrecht