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Ausländerangelegenheit
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Oberallgäu.
Zuständige Stelle:
Landkreis Oberallgäu
Amt für Migration
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Tel. +49 (0) 8321 6120
E-Mail: auslaenderwesen(at)lra-oa.bayern.de
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