Was erledige ich wo?
Feldgeschworene, Beantragung
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Art. 12 Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke
(Abmarkungsgesetz - AbmG)
Weiterführende Links
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08323 9988-440
- E-Mail: s.wolf@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 313, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: 2.OG
Leitung Referat 40.4 Baurecht / Bauverwaltung
leitende Funktionen
- Sachgebiet
Aufgaben
- Rechtsangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Entwicklungsvorhaben Dritter (Beratung, Moderation, Stellungnahmen, Verträge, Öffentlichkeitsarbeit)
- Neubauten / Abbruch
- Stadtplanung
- Bauleitplanung
- Bauanträge / Denkmalpflege
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge
- Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
- Feldgeschworenenangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Straßen- und Wegerecht
- Hausnummerierungen und Straßenbenennungen
- Wasserrecht
- Telefon: 08323 9988-441
- E-Mail: m.mair@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 315, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: 2.OG
Bauverwaltung
Aufgaben
- Rechtsangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Entwicklungsvorhaben Dritter (Beratung, Moderation, Stellungnahmen, Verträge, Öffentlichkeitsarbeit)
- Neubauten / Abbruch
- Stadtplanung
- Bauleitplanung
- Bauanträge / Denkmalpflege
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge
- Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
- Feldgeschworenenangelegenheiten
- Feuerbeschau
- Straßen- und Wegerecht
- Hausnummerierungen und Straßenbenennungen
- Wasserrecht