Was erledige ich wo?

Gästemeldewesen, Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern

Die Stadt Immenstadt i. Allgäu hat von der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Innenministerium die Prädikate Erholungs-und Luftkurort erhalten. Deshalb ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu berechtigt, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge zu erheben. Wer eine Ferienwohnung/-haus oder Gästezimmer vermietet, muss dies im Geschäftsbereich 20 – Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4 anmelden. Hierzu wird ein Fragebogen zugemailt, den sie unter c.maerz@immenstadt.de  anfordern können. Nach Rücksendung dieses Fragebogens können im Normalfall die Anmeldeunterlagen innerhalb einer Woche abgeholt werden.

So erreichen Sie uns:
Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4, 87509 Immenstadt i. Allgäu (2. OG)
Bürozeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.30 – 12.00 Uhr.
Telefonnummer: 08323/9988-530

Voraussetzung

Die rechtwirksame gemeindliche Satzung über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags und des Kurbeitrages finden Sie hier.

Fristen

Lt. Bundesmeldegesetz vom 15.11.2015 ist jeder Gast verpflichtet, sich am Tag der Ankunft anzumelden (gilt auch für den Beherbergungsbetrieb). In unserem Fall ist der Beherbergungsbetrieb (sprich der Gastgeber) verpflichtet, einen eigens dafür vorgesehenen Meldeschein/Online-Meldeschein bereit zu halten, auszufüllen und unterschreiben zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass der Meldeschein vollständig nach Vorgaben des § 30 Bundesmeldegesetzes ausgefüllt ist und zeitnah an den Geschäftsbereich 20 – Gästemeldewesen übermittelt wird.

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Gästekarten

Die Allgäu Walser Karten sind unsere Gästekarten und diese bringen für die Gäste viele Vergünstigungen. Somit können wir nur empfehlen, die Allgäu Walser Karte an die Gäste auszugeben. Für den Online-Meldeschein werden Allgäu-Walser-Karten benötigt. Bei Fragen zur Allgäu Walser Karten (z. B. Neuausstellung, Rückgabe, Verlust) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso können Sie sich aber auch an das Alpseehaus sowie die Bürger-Info-Stelle am Kirchplatz wenden, da an diesen Stellen ebenfalls ein Terminal vorhanden ist.

WICHTIG: Die Allgäu Walser Karten sind Gästekarten und dürfen nicht privat genutzt werden. Zur privaten Nutzung gibt es z. B. die Allgäu-Walser-Fancard.

Unterkunftvermittlung & Klassifizierung


Wenn Sie Ihre Unterkunft in ein Portal einstellen möchten, können Sie sich diesbezüglich an das Alpseehaus (Tel. 08323/998877) sowie die Alpsee-Grünten-Tourismus GmbH (Tel. 08321/609200) wenden, die das Portal „Feratel“ anbieten und Ihnen bei Fragen gerne behilflich sind.

Wenn Sie an einer Klassifizierung Ihrer Wohnung Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Frau Angelika Herrmann (Tel. 08365/7058897) in 87497 Wertach, Im Haag 10 a.

Ihre Ansprechpartner
Gästemeldewesen
  • Telefon: 08323 9988-530
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  • Zimmer: Verwaltungsgebäude Marienplatz 3-4
  • Etage: 2.OG
Gästemeldewesen