Was erledige ich wo?
Kinderreisepass; Beantragung und Verlängerung
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Er ist seit 1. Januar 2021 (in Überstimmung mit europarechtlichen Vorgaben) ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31. Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Auch im Falle einer Aktualisierung ab 1. Januar 2021 hat der Kinderreisepass in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund einer europäischen Vorgabe seit 26.06.2012 ungültig. Insofern benötigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt auf jeden Fall ein eigenes Reisedokument.
Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren):
- elektronischer Reisepass (mit Chip - bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis
Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten sowie am Lebensalter zu orientieren.
Quelle: BayernPortal
Kinderreisepass: 13,00 EUR
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6,00 EUR
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
(Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.) - alter Kinderreisepass, Geburtsurkunde
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
- Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Ausstellung zum nächsten Werktag
- Telefon: 08323 9988-324
- E-Mail: s.hubl@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-321
- E-Mail: c.kocher@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-322
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen