Was erledige ich wo?

Kindertageseinrichtungen

Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.

Gebühren

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartner
  • Telefon: 08323 9988-350
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  • Zimmer: Nr. 111, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Leitung Referat 30.5 Schulen, Soz. Koordination, Kindertageseinrichtungen

Aufgaben

  • Bürgerliches Engagement
  • Bereitstellung und Betrieb von Schulen
  • Bereitstellung und Betrieb von städtischen Kindertageseinrichtungen
  • Schülerbeförderung
  • Beteiligung Musikschule
  • Betrieb von nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen
  • Förderung des Breitensports
  • Bereitstellung und Betrieb von Sportstätten
  • Senioren- und Familienbetreuung
  • Stiftungen
  • Städtepartnerschaft