Was erledige ich wo?
Kurbeitrag, Erhebung
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erhebt einen öffentlich rechtlichen Kurbeitrag.
Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
- Staatliche Anerkennung der Gemeinde als Kur- oder Erholungsort
- Rechtwirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung
Kurbeitragssatzung - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags (Gültig ab 01.01.2022) - Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken
Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Kurbeitrag
Für Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung im Kurgebiet der Stadt Immenstadt i. Allgäu innehaben und kurbeitragspflichtig sind, wird der jährliche Kurbeitrag als Pauschalbetrag erhoben. Alle anderen Nutzer der Wohnung die beitragspflichtig sind, unterliegen der Meldepflicht, können aber auch freiwillig pauschaliert werden. Zum Nachweis der Entrichtung des Kurbeitrages erhalten die Personen, für welche ein Pauschalbeitrag entrichtet wurde, eine Gästekarte für den entsprechenden Zeitraum. Der Jahresbeitrag beträgt ab Beginn des 17. Lebensjahres (ab 16 Jahren) je EUR 92,40 vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (von 6 bis einschließlich 15 Jahren) je EUR 46,20.
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen:
- Unterhalt des Wanderwegenetzes
- Pflege der Grünanlagen
- Pflege der Loipen und Winterwanderwege
- Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften wie Hallen- und Freibäder, Häuser des Gastes, Spielplätze etc.
- Betrieb der Tourist-Infos und Gästeämter (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen der Vermieter u. a.)
- Erstellung von Gästeprogrammen
- Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u. v. m.
- Telefon: 08323 9988-230
- E-Mail: m.riebe@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 207, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: 1.OG
Aufgaben
- Festsetzung und Erhebung von Gewerbesteuer
- Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer
- Festsetzung und Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag (ausgenommen für Vermieter)
- Telefon: 08323 9988-530
- E-Mail: c.maerz@immenstadt.de
- Zimmer: Verwaltungsgebäude Marienplatz 3-4
- Etage: 2.OG
- Telefon: 08323 9988-530
- E-Mail: p.giegerich@immenstadt.de
- Zimmer: Verwaltungsgebäude Marienplatz 3-4
- Etage: 2.OG