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Lärmschutz

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Rechtsgrundlagen
Ihre Ansprechpartner
  • Telefon: 08323 9988-300
  •  
  • Zimmer: Nr. 108, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Leitung Geschäftsbereich 30 Soziales / Ordnungsamt
leitende Funktionen

Aufgaben

  • Bürgerliches Engagement
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen 
  • Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
  • Sozialfond
  • Obdachlosenwesen
  • Jugendhaus TimeOut
  • Jugendsozialarbeit
  • Schulsozialarbeit
  • Feuerwehrangelegenheiten
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen