Was erledige ich wo?

Landeserziehungsgeld, Beantragung

Das Landeserziehungsgeld ist eine Leistung des Freistaates Bayern, die unmittelbar im Anschluss an den Bezug des Elterngeldes gewährt wird.

Voraussetzung

Landeserziehungsgeld erhalten Mütter oder Väter, die

  • ihre Hauptwohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens zwölf Monaten in Bayern haben,
  • mit dem Kind, für das der Mutter/dem Vater die Personensorge zusteht, in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen,
  • den Nachweis der Durchführung der Früherkennungsuntersuchung für Kinder U 6 bzw. U 7 für dieses Kind erbringen und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben (d. h. Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden).
Rechtsgrundlagen