Was erledige ich wo?
Parkerleicherung für Schwerbehinderte, Ausstellung
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, um behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.
Das Ausmaß der Parkerleichterung bemisst sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und dem Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt kostenfrei.
- Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit den erforderlichen Merkzeichen (z.B. aG, Bl, etc.);
- Ein Lichtbild
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Ihre Ansprechpartner
- Telefon: 08323 9988-340
- E-Mail: r.hueppy@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 107, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Leitung Referat Verkehrsüberwachung, ÖPNV
leitende Funktionen
- Sachgebiet
Aufgaben
- Verkehrslenkung und -regelung
- Verkehrs- und straßenrechtliche Genehmigungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Stadtbus
- ÖPNV Allgemein
- Bereitstellung und Betrieb von Parkscheinautomaten
- Kommunale Verkehrsüberwachung
- Sondernutzungen (Baustellen)
- Parkerleicherung für Schwerbehinderte
- Straßenverkehrsbehörde
- Verkehrsrechliche Anordnungen
- Banner- und Plakatgenehmigungen