Was erledige ich wo?
Personalausweis, Beantragung
Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion ("Das bin ich."). Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion ("Das habe ich geschrieben." bzw. "Das will ich.") vorbereitet.
Ab 02.08.2021 werden im Chip des Personalausweises zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert. Das bisherige Wahlrecht in Bezug auf die Aufnahme der Fingerabdrücke entfällt. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Chip aufgenommen. Sie werden spätestens bei Abholung des Ausweises beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde gelöscht. Deutschland setzt mit der verpflichtenden Abnahme der Fingerabdrücke die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Dieses amtliche Ausweisdokument kann beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt beantragt werden.
Quelle: BayernPortal
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen ab 01.01.2021
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
- Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
- Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Persönliches erscheinen ist notwendig.
- Aushändigung an eine andere Person ist mit Vollmacht möglich.
ca. 2-3 Wochen
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich
- Telefon: 08323 9988-324
- E-Mail: m.kneissle@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-321
- E-Mail: j.schmid@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-322
- E-Mail: e.hueppy@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen