Was erledige ich wo?
Reisepass, Beantragung
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Quelle: BayernPortal
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
- Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
- Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll - Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
- Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass abholen können.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
- Telefon: 08323 9988-324
- E-Mail: m.kneissle@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-321
- E-Mail: j.schmid@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Telefon: 08323 9988-322
- E-Mail: e.hueppy@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen