Was erledige ich wo?

Straßenverkehrsbehörde

Die Stadt ist für ihre Straßen örtliche Straßenverkehrsbehörde. Durch verkehrsrechtliche Anordnungen, die ihre Außenwirkung durch das Aufstellen von Verkehrszeichen erlangen, trifft die Stadt Verkehrsregelungen für ihre Straßen.

Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Oberallgäu.

Straßenbaubehörden sind:

  • für Ortsstraßen das städtische Bauamt,
  • für Kreisstraßen die Kreistiefbauverwaltung,
  • für Staats- und Bundesstraßen das Straßenbauamt Kempten.
Voraussetzung

Die Überwachung und Ahndung von Verstößen obliegen

  • im sog. fließenden Verkehr der Polizei,
  • im sog. ruhenden Verkehr (Parken) der Kommunalen Verkehrsüberwachung - KVÜ.
Sonstiges

Parkgebührenordnung
Verordnung über die Parkgebühren auf oberirdischen Stellplätzen in der Stadt Immenstadt i. Allgäu (Stand: 01.04.2021)

Ihre Ansprechpartner
  • Telefon: 08323 9988-340
  •  
  • Zimmer: Nr. 107, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Leitung Referat Verkehrsüberwachung, ÖPNV
leitende Funktionen

Aufgaben

  • Verkehrslenkung und -regelung
  • Verkehrs- und straßenrechtliche Genehmigungen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Stadtbus
  • ÖPNV Allgemein
  • Bereitstellung und Betrieb von Parkscheinautomaten
  • Kommunale Verkehrsüberwachung
  • Sondernutzungen (Baustellen)
  • Parkerleicherung für Schwerbehinderte
  • Straßenverkehrsbehörde
  • Verkehrsrechliche Anordnungen
  • Banner- und Plakatgenehmigungen