Was erledige ich wo?
Vaterschaft, Anerkennung und Feststellung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Für das Gerichtsverfahren fallen Gerichtskosten an, darunter auch Gutachterkosten. Die Gutachterkosten können mehrere tausend Euro betragen. Regelmäßig werden das Kind und bei Bedürftigkeit auch der Mann und die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) (Kinder- und Jugendhilfe)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Telefon: 08323 9988-329
- E-Mail: s.martin@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben
- Urkundenanforderung
- Geburt
- Eheschließung/Verpartnerung
- Sterbefall
- Namensrechtliche Vorgänge
- Kirchenaustritt
- Kostenrecht
- Hilfe bei Ahnenforschung
- Standesamtsarchiv
- Weitere Links zu Gesetzessammlungen
- Bestattungsgesetz
- Friedhofsatzungen der Stadt Immenstadt i. Allgäu
- Interessante Veröffentlichungen über Tod, Friedhof, Trauer und Trauerarbeit
- Interessante Veröffentlichungen über Grabdenkmale, Fundamentierung, Standsicherheit und Steinmetzarbeit
- Grabformen auf den Immenstädter Friedhöfen
- Standfestigkeitsprüfungen
- Immenstädter Friedhöfe / Friedhofspläne
- Telefon: 08323 9988-320
- E-Mail: m.vonroth@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben
- Urkundenanforderung
- Geburt
- Eheschließung/Verpartnerung
- Sterbefall
- Namensrechtliche Vorgänge
- Kirchenaustritt
- Kostenrecht
- Hilfe bei Ahnenforschung
- Standesamtsarchiv
- Weitere Links zu Gesetzessammlungen