Was erledige ich wo?
Veranstaltungen (Anmelden, Anzeigen)
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Quelle: BayernPortal.de
Anzeige über öffentliche Vergnügung:
Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden.
Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
Veranstaltung von Vergnügungen
- Telefon: 08323 9988-300
- E-Mail: m.peters@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 108, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
-
Amt
- Geschäftsbereich 30 Soziales / Ordnungsamt
- Sachgebiet
Aufgaben
- Bürgerliches Engagement
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
- Sozialfond
- Obdachlosenwesen
- Jugendhaus Rainbow
- Jugendsozialarbeit
- Schulsozialarbeit
- Stiftungen
- Feuerwehrangelegenheiten
- Telefon: 08323 9988-330
- E-Mail: ordnungsamt@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 110, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Aufgaben
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
- Bearbeitung Wildschäden
- Bearbeiten von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnissen
- Veranstaltungserlaubnisse
- Obdachlosenunterbringung
- Banner- und Plakatgenehmigungen