Was erledige ich wo?

Wohngeld

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Empfänger von anderen Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind von Wohngeld ausgeschlossen. (Quelle: BayernPortal.de)

Zuständig für das Wohngeld ist:

Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon +49 8321 612-0
E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de

Gebühren

Keine

Unterlagen
  • Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen;
  • Nachweis über sonstige Leistungen;
  • Mietvertrag;
  • Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate;
  • weitere Nachweise
Voraussetzung

Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig

Rechtsgrundlagen Sonstiges

Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet! Anträge erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt, direkt bei der Wohngeldstelle oder im Bayern-Portal.
Link zum Bayernportal mit weiteren Informationen und Formularen