Was erledige ich wo?

Wohnsitz An- und Ummeldung

Wenn Sie nach Immenstadt ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Gebühren

Keine

Unterlagen
  • Gültiges Ausweisdokument einer der meldepflichtigen Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgeber/Eigentümers über den Bezug der Wohnung (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Bei bevollmächtigten Personen: Schriftliche Vollmacht
Voraussetzung

An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Immenstadt anmelden.

  • Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
  • Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
  • Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
  • Bei Betreuungen:
    Wenn der Betreuer den Aufenthalt bestimmen kann und ein Einwilligungsvorbehalt für den Betreuten angeordnet ist, muss der Betreuer das Formblatt ausfüllen und unterschreiben sowie seine Betreuungsvollmacht nachweisen.
  • Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Sonstiges
Ihre Ansprechpartner
  • Telefon: 08323 9988-324
  •  
  • Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Bürgerbüro

Aufgaben:                 

  • Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
  • Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
  • Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
  • Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
  • Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
  • Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
  • Telefon: 08323 9988-321
  •  
  • Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Bürgerbüro

Aufgaben:                 

  • Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
  • Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
  • Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
  • Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
  • Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
  • Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
  • Telefon: 08323 9988-322
  •  
  • Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
  • Etage: EG
Bürgerbüro

Aufgaben:                 

  • Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
  • Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
  • Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
  • Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
  • Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
  • Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen