Schmid, Johanna
Aufgaben:
- Führen und Bereistellen des Gewerberegisters einschl. Auskünfte
- Einwohnermeldewesen / Führen des Melderegisters (An- Ab-, Um- und Rückmeldungen)
- Pflege von Orts- und Straßenverzeichnissen
- Erteilen von Ausweis- und sonstige Dokumenten: Ausweis- und Passangelegenheiten, Führungszeugniss, Beglaubigungen
- Bearbeitung von Sozialversicherungsangelegenheiten
- Bearbeitung / Austellen von Fischereischeinen
- Schmid, Johanna
- Telefon: 08323 9988-321
- E-Mail: j.schmid@immenstadt.de
- Zimmer: Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Antragsausgabe und -entgegennahme; Verlängerung; Weiterleitung an das Landratsamt
Antragsausgabe und Bestätigung, Weiterleitung an Landratsamt
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Beglaubigung von Dokumenten
Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.
Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.
Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Quelle: BayernPortal.de
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.
Die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt.
Quelle: Dienstleistungsportal Bayern
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt. Dieses hat völlig neue Klassen-Einteilungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Es besteht jedoch keine generelle Verpflichtung zum Umtausch.
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Jede Person, die sich selbstständig machen will, muss ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung anmelden. Gewerbetreibende sind Sie, wenn Sie mit dem Ziel Gewinn zu erzielen eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung und Rechnung ausüben. Jegliche Änderungen der Tätigkeit oder des Ausübungsortes sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Ummeldung). Auch die Aufgabe des Gewerbes oder ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich muss angezeigt werden (Abmeldung).
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt zu stellen.
Quelle: BayernPortal
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben bei bestehender Bedürftigkeit ältere und dauerhalt voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Antragausgabe und -entgegennahme im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt; Weiterleitung an das Landratsamt
Haushaltsbescheinigungen werden in der Regel für die Beantragung von Kindergeld benötigt.
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Er ist seit 1. Januar 2021 (in Überstimmung mit europarechtlichen Vorgaben) ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31. Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Auch im Falle einer Aktualisierung ab 1. Januar 2021 hat der Kinderreisepass in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund einer europäischen Vorgabe seit 26.06.2012 ungültig. Insofern benötigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt auf jeden Fall ein eigenes Reisedokument.
Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren):
- elektronischer Reisepass (mit Chip - bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis
Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten sowie am Lebensalter zu orientieren.
Quelle: BayernPortal
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches vom Bürgerbüro der Stadt Immenstadt auf Antrag erteilt wird.
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Quelle: BayernPortal
Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion ("Das bin ich."). Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion ("Das habe ich geschrieben." bzw. "Das will ich.") vorbereitet.
Ab 02.08.2021 werden im Chip des Personalausweises zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert. Das bisherige Wahlrecht in Bezug auf die Aufnahme der Fingerabdrücke entfällt. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Chip aufgenommen. Sie werden spätestens bei Abholung des Ausweises beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde gelöscht. Deutschland setzt mit der verpflichtenden Abnahme der Fingerabdrücke die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Dieses amtliche Ausweisdokument kann beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt beantragt werden.
Quelle: BayernPortal
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Quelle: BayernPortal
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden.
Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Anträge stehen als Download auf der Homepage des Beitragsservices zur Verfügung, oder sind beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt erhältlich. Das Bürgerbüro bestätigt bei Bedarf auch die im Antrag gemachten Angaben.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,
wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Quelle: BayernPortal.de
Wenn Sie nach Immenstadt ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.