Knappert, Frauke
Aufgaben
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
- Bearbeitung Wildschäden
- Bearbeiten von vorübergehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnissen
- Veranstaltungserlaubnisse
- Obdachlosenunterbringung
- Banner- und Plakatgenehmigungen
- Sozialbestattungen
- Sondernutzungen
- Knappert, Frauke
- Telefon: 08323 9988-330
- E-Mail: f.knappert@immenstadt.de
- Zimmer: Nr. 110, Verwaltungsgebäude Kirchplatz 7
- Etage: EG
Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Gemeinde zu sorgen, in der der Obdachlose lebt.
Quelle: BayernPortal
Das Ordnungsamt der Stadt Immenstadt erteilt auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen für die Bannerwerbung und die Plakatierung im Stadtgebiet.
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen oder per E-mail an ordnungsamt @immenstadt.de
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Quelle: BayernPortal.de
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Immenstadt/Allgäu Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Immenstadt/Allgäu Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Dokumente für die Wahl per Post hinzugefügt.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
Der Wahlschein kann in diesem Fall in der Stadtverwaltung Immenstadt i.Allgäu, Kirchplatz 7, 87509 Immenstadt i. Allgäu, im Bürgerbüro schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.