Was tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?
Hier erhalten Sie wichtige Antworten auf all Ihre Fragen.
Schriftliche Sterbefallanzeige durch:
- öffentliche und private Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
- ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen, das mit der Beerdigung beauftragt wurde und den Sterbefall für die Angehörigen anzeigen soll.
- Polizei oder andere zuständige Behörden im Rahmen einer amtlichen Ermittlung (z.B. Verkehrsunfall),
- Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde, wenn kein Anzeigepflichtiger vorhanden oder sein Aufenthaltsort ungekannt ist.
Verpflichtet sind:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Grundsätzlich erforderliche Dokumente:
- Ausweis/Reisepass der anzeigenden Person
- Ausweis/Reisepass der verstorbenen Person
- Aufenthaltsbescheinigung oder einfache Melderegisterauskunft, sofern die aktuelle Adresse im aktuellen Personalausweis abweicht oder nur ein Reisepass vorliegt
- Ärztliche Todesbescheinigung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil)
- Schriftliche Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Zusätzliche Dokumente:
bei Verheirateten / Verpartnerten
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Partnerschaftsregister
bei Geschiedenen
- Wenn die Scheidung nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten
- Wenn der Tod des Partners nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: zusätzlich Sterbeurkunde
Ausländische Urkunden sind entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Bei Spätaussiedlern und Vertriebenen sind zusätzlich vorzulegen:
- Registrierschein
- Vertriebenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Namensrechtliche Erklärung (sogenannte § 94 BVFG-Erklärung)
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Wurde ein Familienbuch auf Antrag angelegt: Abschrift aus dem Familienbuch
Die Nachforderung weiterer Dokumente und Urkunden bleibt im Einzelfall vorbehalten.
Die Beurkundung selbst ist kostenfrei. Sterbeurkunden sind kostenpflichtig (s. Kostenrecht)
Kontakt & Info
Name | Telefon | Funktion |
---|---|---|
von Roth, Monika | 08323 9988-320 | Leitung Referat Standesamt / Friedhofsverwaltung |
Martin, Sabrina | 08323 9988-329 | Standesamt / Friedhofsverwaltung |
Haneberg, Sybille | 08323 9988-326 | Leitung Referat Bürgerbüro / Infostelle |
Bitte geben Sie beim E-Mail-Kontakt mit dem Standesamt Ihre Postadresse und evtl. Ihre Telefon/Faxnummer an.