Was tun, wenn ein Sterbefall eingetreten ist?

Hier erhalten Sie wichtige Antworten auf all Ihre Fragen.


Anzeige eines Sterbefalls

Schriftliche Sterbefallanzeige durch:

  • öffentliche und private Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen, das mit der Beerdigung beauftragt wurde und den Sterbefall für die Angehörigen anzeigen soll.
  • Polizei oder andere zuständige Behörden im Rahmen einer amtlichen Ermittlung (z.B. Verkehrsunfall),
  • Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde, wenn kein Anzeigepflichtiger vorhanden oder sein Aufenthaltsort ungekannt ist.

Verpflichtet sind:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Grundsätzlich erforderliche Dokumente:

  • Ausweis/Reisepass der anzeigenden Person
  • Ausweis/Reisepass der verstorbenen Person
  • Aufenthaltsbescheinigung oder einfache Melderegisterauskunft, sofern die aktuelle Adresse im aktuellen Personalausweis abweicht oder nur ein Reisepass vorliegt
  • Ärztliche Todesbescheinigung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil)
  • Schriftliche Sterbefallanzeige
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
     

Zusätzliche Dokumente:

bei Verheirateten / Verpartnerten

  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Partnerschaftsregister

bei Geschiedenen

  • Wenn die Scheidung nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

bei Verwitweten

  • Wenn der Tod des Partners nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: zusätzlich Sterbeurkunde

Ausländische Urkunden sind entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.

Bei Spätaussiedlern und Vertriebenen sind zusätzlich vorzulegen: 

  • Registrierschein
  • Vertriebenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Namensrechtliche Erklärung (sogenannte § 94 BVFG-Erklärung)
  • Evtl. Einbürgerungsurkunde
  • Wurde ein Familienbuch auf Antrag angelegt: Abschrift aus dem Familienbuch
     


Die Nachforderung weiterer Dokumente und Urkunden bleibt im Einzelfall vorbehalten.

Die Beurkundung selbst ist kostenfrei. Sterbeurkunden sind kostenpflichtig (s. Kostenrecht)

Merkblatt "Was tun im Sterbefall?"
Alle wichtige Schritte im Überblick
pdf 16 KB
Publikation des Bundesjustizministeriums
Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
pdf 665 KB

Kontakt & Info

Ihr Ansprechpartner
Name Telefon Funktion
von Roth, Monika 08323 9988-320 Leitung Referat Standesamt / Friedhofsverwaltung
Martin, Sabrina 08323 9988-329 Standesamt / Friedhofsverwaltung
Haneberg, Sybille 08323 9988-326 Leitung Referat Bürgerbüro / Infostelle

Bitte geben Sie beim E-Mail-Kontakt mit dem Standesamt Ihre Postadresse und evtl. Ihre Telefon/Faxnummer an.