Online Anträge & Formulare
Online Anträge und Vorgänge
Um Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten zu ersparen, finden Sie hier eine Übersicht der Formulare und Online-Dienste der Stadt Immenstadt. Anträge und Vordrucke können bequem zu Hause am Computer ausgefüllt, gedruckt und per Post oder Fax an das zuständige Amt geschickt werden. Bei den meisten Anträgen ist wegen gesetzlicher Bestimmungen weiterhin eine Unterschrift oder ein persönliches Erscheinen im Amt notwendig.
Zuzug / Umzug
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.
Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung in der gleichen Gemeinde beziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehenden Familienmitglieder mit.
Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit.
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von sieben Tagen an das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro.
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier online abmelden.
Pass / PA-Statusabfrage
Mögliche Dokumentenarten sind:
- Deutscher Reisepass unter 24 Jahre - ePass (6 Jahre gültig)
Kosten: 37,50 Euro - Deutscher Reisepass über 24 Jahre – ePass (10 Jahre gültig)
Kosten: 70,00€ - Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
Kosten: 26,00 Euro - Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
Kosten: 22,80 Euro - Personalausweis über 24 Jahre (10 Jahr gültig)
Kosten: 37,00€ - Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
Kosten: 10,00 Euro
Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.
Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses ca. 3-4 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber.
Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro.
Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar und benötigen ein spezielles Antragsverfahren.
Die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ca. 2-3 Wochen eine beschleunigte Beantragung ist hier nicht möglich.
Zur Beantragung eines Dokumentes ist es zwingend notwendig persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen. Weitere Infos zu den jeweiligen Dokumenten finden Sie unter dem Reiter „Was erledige ich wo“.
Dieser Online-Service gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie Ihren beantragten Personalausweis oder Reisepass abholen können.
Nach Erscheinen der betreffenden Internetseite tragen Sie in das darunter befindliche Feld die zehnstellige Nummer des betreffenden Dokumentes vollständig ein und starten Sie danach die Suche. Diese Nummer ist auf der Quittung, die Sie bei der Beantragung Ihres/Ihrer Dokuments/e erhalten haben, vermerkt.
Hinweis:
Zur Statusabfrage wird die Nummer des beantragten Personalausweises und/oder Reisepasses benötigt. Sie ist auf der Quittung, die Sie bei der Beantragung Ihres/Ihrer Dokuments/e erhalten haben, vermerkt.
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.
Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.
Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Melderegisterauskunft
Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die einfache Meldebescheinigung postalisch zugestellt.
Mit diesem Online-Servicekönnen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält Daten nach § 18 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Bundesmeldegesetz mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.
Der Datenumfang nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf dabei auch unterschritten werden.
Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 5,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die erweiterte Meldebescheinigung postalisch zugestellt.
Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde.
Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder einbeziehen.
Mit diesem Online-Service werden die gewünschten Übermittlungssperren i das Melderegister eingetragen:
- Sie informieren sich über den Datenschutz.
- Sie geben Ihre Daten ein.
- Sie kontrollieren Ihre Daten.
- Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
- Ihre Daten werden übersandt.
- Die gewünschten Übermittlungssperren werden in das Melderegister eingetragen.
Sie haben hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.
Eine Auskunft muss persönlich bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Bitte geben Sie deshalb einen plausiblen Verhinderungsgrund an.
Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.
Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Weitere Online Anträge
Mit diesem Online-Service können Sie ein Führungszeugnis beantragen.
- Sie informieren sich über den Datenschutz.
- Sie geben Ihre Daten ein.
- Sie müssen ein Führungszeugnis persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
- Bitte geben Sie einen plausiblen Verhinderungsgrund an.
- Sie kontrollieren Ihre Daten.
- Sie bezahlen online 13,00 Euro. Bitte halten Sie Ihre Kontodaten bereit.
- Sie drucken den Vorgang für Ihre Unterlagen aus.
- Ihre Daten werden übersandt.
- Das Führungszeugnis wird Ihnen zugesandt.
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Weil die Hundesteuersatzungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen können, ist eine Bewertung konkreter Steuerbescheide nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Hundesteuersatzung möglich.
Die Entscheidung, ob eine Hundesteuersatzung erlassen wird oder nicht, steht im Ermessen der Gemeinde. Die Gerichte haben gebilligt, dass nur das Halten von Hunden, nicht aber das anderer Haustiere besteuert wird. Die Hundesteuer kann als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung) erhoben werden.
Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zwischenzeitlich gerichtlich für zulässig erklärt worden. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Gebühren - Die Hundesteuer beträgt:
- für den 1. Hund jährlich 85,-- €
- für den 2. Hund jährlich 193,-- €
- und für jeden weiteren Hund jährlich 242,-- €
Gebühren - Die Hundesteuer beträgt:
- für den 1. Kampfhund jährlich 1.300,-- €
- für den 2. Kampfhund jährlich 1.500,-- €
- und für jeden weiteren Kampfhund jährlich 1.700,-- €
>> Zur Anmeldeseite für Ihre Hundesteuer
>> Zur Abmeldeseite für Ihre Hundesteuer
Urkundebeantragung
Das Standesamt der Stadt Immenstadt stellt aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus: Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden.
Mit diesem Online-Service können Sie die oben aufgeführten Urkunden beantragen.
Fundbüro Online
Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie eine Sache verloren haben, können Sie sich persönlich oder telefonisch unter 08323 99880 bei uns im Bürgerbüro erkundigen, ob diese Sache als gefunden gemeldet wurde. Sie können auch direkt in unserem Online-Fundbüro suchen.
Kitaplatz-Bedarfsanmeldung
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Immenstadt?
Mit der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung können Sie bequem und sicher ihren Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz online anmelden.
Formulare & Infoblätter zum Herunterladen
- Wohnungsgeberbestätigungzur Vorlage bei der Meldebehörde
pdf 51 KB SEPA-LastschriftmandatErteilung eines SEPA-Lastschriftmandatspdf 49 KB
- Vollmacht zur Abholung des PersonalausweisesErklärung zur Ausgabe
pdf 128 KB pdf 163 KB Zustimmungserklärung und Vollmacht für Kinder Ausstellung eines Ausweisdokumentespdf 413 KB