Auslageunterlagen - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen
Nachstehend können Sie Einsicht in die einzelnen Bauleitpläne oder andere Verwaltungsverfahren nehmen, die sich aktuell in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren befinden.Auf diesen Seiten haben Sie im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Bürger, Betroffener, Planungsinteressierter oder Träger öffentlicher Belange die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich durch Ihre Anregungen aktiv in den Planungsprozess mit einzubringen.
Die öffentlichen Auslegungsunterlagen im Rahmen der Bürgerbeteiligung werden für den jeweils bekanntgegebenen Zeitraum im Bürgerbüro zur Einsicht bereitgestellt. Für die Einsichtnahme ist vorab eine Terminbuchung über das Ticketsystem im Wartebereich erforderlich, bei dem die Kategorie „Sonstiges“ auszuwählen ist. Das Bürgerbüro dient dabei ausschließlich der Bereitstellung der Unterlagen. Für inhaltliche Rückfragen stehen die jeweils zuständigen Fachbereiche zur Verfügung, mit denen bei Bedarf ein gesonderter Termin zu vereinbaren ist.
Während der Dauer der in der Bekanntmachung genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail: bauleitplanung(at)immenstadt.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bitte beachten Sie, dass sich alle auf dieser Seite einsehbaren Bebauungspläne noch im Aufstellungsverfahren befinden und erst mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrates und der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig werden. Die Pläne und Texte können sich im weiteren Verfahren noch ändern und es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung des Bebauungsplans.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Auslegungen in der Stadtplanung:
Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Otto-Keck-Straße“
Öffentliche Beteiligung der Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 13.05.2026 bis 29.05.2026
Bitte beachten Sie, dass seit Anfang des Jahres 2026 Bekanntmachungen zur Bauleitplanung nur noch im Amtsblatt der Stadt Immenstadt https://www.stadt-immenstadt.de/stadt-rathaus/verwaltung/amtsblatt/ veröffentlicht werden.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
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Ihr Ansprechpartner
Abbruch von Gebäuden | Feldgeschworene, Beantragung | Bauanträge | Baugenehmigungsverfahren
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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