Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Jede Person, die sich selbstständig machen will, muss ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung anmelden. Gewerbetreibende sind Sie, wenn Sie mit dem Ziel Gewinn zu erzielen eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung und Rechnung ausüben. Jegliche Änderungen der Tätigkeit oder des Ausübungsortes sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Ummeldung). Auch die Aufgabe des Gewerbes oder ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich muss angezeigt werden (Abmeldung).

Benötigte Dokumente
Winnie Halm
Bürgerbüro
Fax 008323 / 9988 - 199
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