Wichtig:
Sollte das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, ist eine verfahrensfreie Errichtung nicht möglich. In der Regel ist dann ein Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung wird erforderlich. Bitte kontaktieren Sie das städtische Bauamt, um das Vorhaben zu erörtern.