Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Kurbeitrag, Erhebung

Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erhebt einen öffentlich rechtlichen Kurbeitrag.

Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.

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