Online Anträge & Formulare
Wahlen
Kommunalwahl 2026Allgemeines
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge "Stadtrat"
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge "Bürgermeister"
Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis
Plakatierungsverordnung zur Kommunalwahl 2026
Gemäß der Plakatierungsverordnung ist im Rahmen von Kommunalwahlen die Anbringung von Wahlplakaten an den dafür vorgesehenen Standorten für einen Zeitraum von acht Wochen vor dem Wahltermin zulässig. Dies gilt ab dem 11.01.2026.








