Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“

Mit dem Verfügungsfonds „Zukunft Innenstadt“ unterstützt die Stadt Immenstadt i. Allgäu engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen sowie Unternehmen dabei, eigene Ideen zur Belebung und Weiterentwicklung der Immenstädter Altstadt umzusetzen.

Der Fonds ist Teil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ und wird mit finanzieller Unterstützung des Freistaates Bayern bereitgestellt. Ziel ist es, gemeinsam mit lokalen Akteuren Projekte zu realisieren, die die Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstadt stärken.


Ziele des Verfügungsfonds
Mit Mitteln aus dem Verfügungsfonds können Projekte unterstützt werden, die zur positiven Entwicklung der Innenstadt beitragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur:

  • Aufwertung des Stadtbildes
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität
  • Verbesserung der Mobilität
  • Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung der Innenstadt
  • Stärkung der Stadtkultur
  • Belebung des Einzelhandels
  • Förderung von Aktionen und Veranstaltungen in der Innenstadt

Der Fonds soll vor allem kleinere, innovative Projekte ermöglichen und das Engagement lokaler Akteure stärken.
 

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Bürgerinnen und Bürger
  • Initiativen und Projektgruppen
  • Vereine und Verbände
  • Organisationen und Einrichtungen
  • Unternehmen und Akteure der Innenstadt

Voraussetzung ist, dass sich das Projekt positiv auf die Immenstädter Altstadt auswirkt.


Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden können beispielsweise:

  • Maßnahmen zur Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums (z. B. Möblierung, Begrünung, Beleuchtung)
  • Ausstattung für Veranstaltungen und Aktionen in der Innenstadt
  • Projekte zur Verbesserung der Mobilität
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Plakate, Informationsmaterialien)
  • Konzepte, Planungen oder Beratungen, die zur Attraktivitätssteigerung beitragen
  • Eigeninitiativen zur Verschönerung der Altstadt
  • Honorare für Künstler, Musiker oder externe Coaches im Rahmen von Projekten
  • nichtinvestive Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Innenstadt

Nicht gefördert werden unter anderem laufende Betriebskosten, Pflichtaufgaben der Stadt oder Projekte, die bereits begonnen wurden.


Höhe der Förderung

  • Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Die maximale Förderung pro Projekt beträgt in der Regel 10.000 Euro.
  • Die Mindestprojektkosten liegen bei 1.000 Euro.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat Innenstadt, ein lokales Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, des Stadtrats und der Stadtverwaltung.


Ablauf des Förderverfahrens

  1. Projektidee entwickeln
    Überlegen Sie, wie Ihre Idee zur Belebung der Immenstädter Altstadt beitragen kann.
  2. Antrag stellen
    Der Förderantrag kann ganzjährig bei der Stadt Immenstadt eingereicht werden.
  3. Prüfung und Entscheidung
    Die Wirtschaftsförderung prüft den Antrag. Anschließend entscheidet der Beirat Innenstadt über die Förderung.
  4. Projekt umsetzen
    Nach Bewilligung kann mit der Umsetzung begonnen werden.
  5. Abrechnung und Auszahlung
    Nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit Rechnungsbelegen und einem kurzen Ergebnisbericht. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

Antragstellung und Formulare
Alle wichtigen Informationen, die vollständige Richtlinie sowie die Antragsformulare stehen hier zum Download bereit.

Antrag Verfügungsfonds

Verwendungsnachweis

Hinweise zum Antrag

Räumlicher Geltungsbereich

Richtlinie VF


Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen bei:
Stadt Immenstadt i. Allgäu – Wirtschaftsförderung
E-Mail: r.steidele(at)immenstadt.de