Online Anträge & Formulare
Regionalbudget
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des ILE-Regionalbudgets 2026
Die ILE-Region Alpsee-Grünten mit den Kommunen Burgberg i. Allgäu, Blaichach, Immenstadt i. Allgäu, Rettenberg und Sonthofen ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Ent-wicklung und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Worum geht es?
Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern. Ziel ist, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.
Die der ILE-Region Alpsee-Grünten für 2026 zur Verfügung stehenden Mittel von 50.000 €, nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung, setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 45.000 € durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE) und einem Eigenanteil der ILE-Kommunenin Höhe von maximal 5.000 € zusammen. Förderfähig sind Kleinprojekte, derenGesamtausgaben 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. Dabei beläuft sich der Förderbetrag auf 80% des Bruttobetrags. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von unter 500 € werden nicht gefördert.
Was wird gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung,
- attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Anpassung an den Klimawandel,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind nach StMELF-Vorgaben Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um die Gesamtbruttoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Bruttoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Förderprogramm kann von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie von natürlichen Personen und Personengesellschaften, also von Kommunen, Vereinen, Verbänden sowie von Privatpersonen genutzt werden.
Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte aus dem Gebiet der fünf Mitgliedskommunen der ILE Alpsee-Grünten mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten. Es kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Art und Umfang der Förderung:
efördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni, Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 5.000 € je Kleinprojekt und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Alpsee-Grünten und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Welche Kriterien zur Projektauswahl gibt es?
Jeder eingehende Projektantrag wird anhand dieser Kriterien bewertet:
- K1: Zielerreichung des ILEKs der ILE Alpsee-Grünten
- K2: Öffentliche Zugänglichkeit
- K3: Gemeinschaftlicher Nutzen und Bedarf
- K4: Vernetzung und Zusammenarbeit
- K5: Ehrenamtliche Arbeit
- K6: Aufwand und Besonderheiten
Zeitlicher Ablauf:
- Kurze telefonische Vorabstimmung zum Projektantrag mit der ILE-Umsetzungsbegleitung
- Einreichung des Förderantrags bis spätestens Sonntag, den 18.01.2026.
- Stichtag zur Umsetzung der Kleinprojekte und Bezahlung der Rechnungen: Sonntag, 20.09.2026
- Spätester Termin zur Einreichung des Durchführungsnachweises: Donnerstag, 01.10.2026
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis inkl. aller Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Fotos bei der verantwortlichen Stelle bis spätestens 01.10.2026 vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie auch
- die Ergänzenden Verfahrensbestimmungen der ILE Alpsee-Grünten vom 30.10.2025
- die Auswahlkriterien der ILE Alpsee-Grünten
- das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung (StMELF)
- Merkblätter zu den De-minimis-Beihilfen
Anfragen auf Förderung sind bis spätestens Sonntag, den 18.01.2026 an die verantwortliche Stelle mit folgender Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle der ILE Alpsee-Grünten
Rathaus Immenstadt i. Allgäu
Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt i. Allgäu
Hier gelangen Sie zu den Auswahlkriterien für Kleinprojekte 2026
Hier finden Sie die ergänzenden Verfahrensbestimmungen 2026
Weitere Informationen zum Regionalbudget an sich finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hier sowie Merkblätter und Formulare für die
De-minimis-Erklärung für Gewerbe hier.
_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Regionalbudget 2025
Die ILE Alpsee-Grünten bedankt sich herzlich bei allen, die 2025 im Rahmen des Regionalbudgets 2025 eine Förderanfrage gestellt und ein Kleinprojekt umgesetzt haben! Es gingen vielfältige Ideen ein, und wir freuen uns, dass wir mit finanzieller Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung in 2025 insgesamt zehn Projekte von Initiativen, Vereinen und Kommunen unterstützt konnten. Folgende Kleinprojekte wurden umgesetzt: Kleinprojekte 2025
Hier stellen wir einige der Projekte näher vor:

Projekt „Drohne für Freiwillige Feuerwehr Sonthofen“
Die Freiwillige Feuerwehr Sonthofen konnte eine neue hochmoderne Drohne anschaffen, die nun von der mit dem THW Sonthofen gemeinsam geführten Drohneneinheit zur KI-gestützten Auswertung von Personen, Fahrzeugen und Wärmesignaturen verwendet wird. Dazu durfte sich die Freiwillige Feuerwehr Sonthofen neben der Förderung aus dem Regionalbudget 2025 auch über eine großzügige Spende des Lions Club Oberallgäu freuen.
Die Fakten im Überblick:
Gesamtkosten der neuen Drohne: 11.000 €
5.000 € Förderung durch das ILE-Regionalbudget
6.000 € Spende durch den Lions Club Oberallgäu
Moderne Drohnentechnik ist heute ein unverzichtbares Einsatzmittel für den Bevölkerungsschutz – sei es bei der Personensuche, der Lageerkundung bei Bränden oder Hochwasserlagen oder der Unterstützung von Gefahreneinsätzen.
Durch die neue Drohne wird die gemeinsame Drohneneinheit der Feuerwehr und des THW künftig noch flexibler und leistungsfähiger agieren können und die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit wird weiter gestärkt.
Bei der offiziellen Übergabe der Förder- und Spendenmittel waren neben Vertretern von Feuerwehr und THW auch die Bürgermeister der ILE-Städte Sonthofen und Immenstadt anwesend – ein weiterer Beleg für die gute interkommunale Zusammenarbeit in unserer Region.
Auf dem Bild zu sehen bei der Spendenübergabe der Feuerwehr Sonthofen
v.l.n.r.: Corinna Matzek (THW), Florian Abrell (Feuerwehr)
m.l.n.r.: Margit Einsiedler (ILE), Heinz Zeller (Lions), Hubert Katz (Lions), Ludwig Kätzlmeier (FW), Dieter Stanggassinger (Lions)
h.l.n.r.: Christian Wilhelm (BGM Sonthofen), Nico Sentner (Vorsitzender der ILE, BGM Immenstadt)
Foto: Andreas Reimund

Projekt „Verkehrsübungsanhänger“
Die Gebietsverkehrswacht Oberallgäu-Süd konnte mit der Förderung aus dem Regionalbudget 2025 einen Anhänger kaufen, der nun mit Fahrrädern, Helmen, Verkehrszeichen und weiteren Materialien ausgestattet, zur Verkehrserziehung genutzt werden kann. Der Verkehrsübungsanhänger wird an den Grundschulen der ILE-Gemeinden Immenstadt, Blaichach und Rettenberg und darüber hinaus auch in den Gemeinden Missen-Wilhams, Oberstaufen und Wertach im Einsatz sein.
Die Fakten im Überblick:
Gesamtkosten des Anhängers mit Materialien: 14.519,98 €
5.000 € Förderung durch das ILE-Regionalbudget
9.519,98 € Eigenanteil der beteiligten Gemeinden
Die Verkehrserziehung von Schulkindern ist bereits ab der 2. Jahrgangsstufe sinnvoll, um die Kinder bestmöglich auf den Fahrradführerschein in der 4. Jahrgangsstufe vorbereiten zu können. Bisher mussten die Kinder dazu ihre eigenen Fahrräder an die Schule mitbringen. Um hier keine Gefährdung für die Kinder zu schaffen, kam die Idee mit dem gut ausgestatteten Verkehrsübungsanhänger auf. So können die Schulkinder der beteiligten Gemeinden bereits vor der Jugendverkehrsschule Erfahrung im Umgang mit dem Zweirad sammeln.
Bei der offiziellen Übergabe der Förder- und Spendenmittel vor der Königsegg Grundschule in Immenstadt waren neben Vertretern der Gebietswacht Oberallgäu-Süd und der Polizeiinspektion Immenstadt auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Rektoren aus den beteiligten Gemeinden und anwesend – ein weiterer Beleg für die gute interkommunale Zusammenarbeit in unserer Region.

Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um das Thema Regionalbudget an die ILE-Umsetzungsbegleiterin Margit Einsiedler unter der Rufnummer 08323/9988-160 oder per E-Mail an m.einsiedler(at)immenstadt.de


