Was erledige ich wo?
Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.
Fundbüro im Stadtgebiet
Fundanzeige
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist das Fundbüro der Stadt Immenstadt oder auch die Polizeidienststelle.
Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere
- Tag der Anzeige,
- Zeit und Ort des Fundes,
- Art der Fundsache,
- Name und Anschrift des Finders,
- ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
- ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichte
Fundanfrage - Informationen für Verlierer
Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten). Über die Fundsachen informiert das Fundbüro auf der Internetseite der Stadt Immenstadt i. Allgäu. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht. Diese können Sie hier einsehen
Gerne können Sie sich auch telefonisch an folgende Nummern wenden: 08323/9988321, 08323/9988322, 08323/9988324 oder Sie erstatten eine Verlustanzeige auf unserer Homepage. Hierzu
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