Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Eingangsbereich der Immenstädter Verwaltung mit Vordach aus Glas. Auf den Scheiben befinden sich Wegweiser und Hinweisschilder mit Informationen zu den verschiedenen Abteilungen.
Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Reisepass, Beantragung

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Bei einem vorläufigen Reisepass ist der Nachweis der Dringlichkeit (Flugbuchungsbestätigung etc.) beizubringen. Der Reiseantritt muss innerhalb von 3-4 Tagen erfolgen. Alles was darüber hinaus ist, kann durch einen Express-Reisepass geheilt werden. Nur bei kürzeren Zeiträumen unter 4 Werktagen (ca.) ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.

Quelle: BayernPortal

Benötigte Dokumente
Winnie Halm
Bürgerbüro
Fax 08323 / 9988 - 199
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