Was erledige ich wo?
Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Verfahrensfrei, d. h. ohne Anzeige-, Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren, dürfen beseitigt werden:
- Anlagen, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen (vgl. Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO),
- Freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 (= land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt maximal 400 m²) und der Gebäudeklasse 3 (= Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und mehr als zwei Nutzungseinheiten oder mit Nutzungseinheiten von insgesamt mehr als 400 m²),
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.
Quelle: BayernPortal.de
Nie wieder die Müllabfuhr verpassen! Die ZAK-Abfall-App erinnert automatisch an den nächsten Termin. Auch die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und weitere wichtige Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung kann man einfach von unterwegs abrufen.
Die Landkreise Lindau und Oberallgäu sowie die Stadt Kempten haben sich als entsorgungspflichtige Körperschaften im Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) zusammengeschlossen.
Für die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der Einrichtugen des ZAK.
Die Abwässer der Haushalte werden in der öffentlichen Kanalisation gesammelt, zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt.
Beratungs- und Vermittlungsstelle im Landratsamt Oberallgäu
Adoption:
- Beratung und Unterstützung von Müttern/Vätern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Beratungsgespräche und Eignungsüberprüfung von Adoptivbewerbern
- Vermittlung von Adoptivkindern und Durchführung des Adoptionsverfahrens
- Beratung und Unterstützung bei Auslandsadoptionen
- Stiefelternadoptionen
Pflegekinderwesen:
- Werbung von Pflegeeltern
- Überprüfung der Eignung von Bewerbern
- Vermittlung von Kindern in Vollzeitpflege und Heilpädagogischer Tagespflege
- Beratung und Betreuung von leiblichen Eltern und Pflegeeltern
Sie interessieren sich für Ihre Familiengeschichte? Erste Anhaltspunkte bieten Ihnen möglicherweise das Standesamt der Stadt Immenstadt.
Bürgerschaftliches Engagement ist vor dem Hintergrund der heutigen und zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen von zentraler Bedeutung.
Der Landkreis Oberallgäu möchte den Menschen, die sich in herausragender Weise dem Ehrenamt widmen, gerne gebührende Anerkennung aussprechen. Mit Hilfe der Ehrenamtskarte sollen die Engagierten damit auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit als Vorbilder herausgehoben werden.
Nachdem die Ehrenamtskarte Oberallgäu – Kempten – Kleinwalsertal 2019 – 2021 aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr – bis August 2022 – verlängert wurde, soll es dieses Jahr eine neue Auflage der Ehrenamtskarte geben.
Die Leistungen der Ehrenamtskarte können von den Ehrenamtlichen für 2 Jahre – von August 2022 bis August 2024 genutzt werden.
Hiermit werden alle Vereine und Bürger gebeten, ehrenamtlich engagierte Personen bei der Stadt Immenstadt vorzuschlagen. Voraussetzung für den Erhalt einer Ehrenamtskarte ist, dass die vorgeschlagenen Personen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Entschädigung erhalten dürfen und in Immenstadt gemeldet sind bzw. einem Immenstädter Verein / Organisation angehören.
Jeder Verein / Bürger darf beliebig viele Vorschläge bei der Stadtverwaltung einreichen. Sollten mehr Vergabevorschläge eingehen, entscheidet das Los. Insgesamt stehen der Stadt Immenstadt 84 Karten zur Verfügung.
ACHTUNG!!! Die bereits im Jahr 2021 eingegangenen Kartenanträge behalten Ihre Gültigkeit für das Jahr 2022. Sollte sich Ihrerseits bezüglich der vorgeschlagenen Mitglieder nichts ändern, brauchen sie dieses Jahr nichts zu veranlassen.
Die ausgefüllten Formulare reichen Sie bitte bis spätestens Freitag, den 18. März 2022 beim Referat 30.5.2 – Sport, Schülerbeförderung, Frau Bertele oder Frau Riedlinger - oder an der Infostelle ein. Diese befinden sich: Kirchplatz 7, 87509 Immenstadt i. Allgäu.
Die Stadt Immenstadt kümmert sich um die Interessen und Anliegen der Älteren und Ältesten unter uns. Informationen rund um das Thema Seniorenberatung, Pflegestützpunkt und Wohnberatung finden Sie unter der Rubrik "Senioren".
Bei Fragen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen in Immenstadt wenden Sie sich bitte an die Tiefbauverwaltung der Stadt.
Griaß Di
Das "Griaß Di" ist eine Zeitschrift von Bürgern für Bürgern der Stadt Immenstadt und wird in jeden Haushalt geliefert. Alle nicht gekennzeichneten Beiträge sind mit Zustimmung der Stadt der städtischen Homepage bzw. den Presseaussendungen der Stadtverwaltung entnommen.
Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Das Amtsblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt für den Landkreis Oberallgäu. Im Amtsblatt werden Satzungen und Verordnungen des Landkreises, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften bekanntgemacht.
Dieses können Sie unter folgendem Link einsehen: Amtsblatt | Landratsamt Oberallgäu (oberallgaeu.org)
Antragsausgabe und -entgegennahme; Verlängerung; Weiterleitung an das Landratsamt
Das Stadtarchiv der Stadt Immenstadt ist zuständig für die Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Pflege der in der Verwaltung der Stadt und der eingemeindeten Ortschaften erwachsenen schriftlichen Unterlagen. Es verwahrt u.a. Urkunden, Amtsbücher, Akten, Pläne, Karten, Fotos, Postkarten, Dokumentationsmaterial und regionale Zeitungen, die im direkten Zusammenhang mit den geschichtlichen Ereignissen und der Entwicklung der Stadt Immenstadt stehen.
Die Sammlungen des Archivs werden laufend durch Sonderinventar, Nachlässe und Schenkungen von Privatpersonen, Vereinen und verschiedenen Einrichtungen ergänzt.
Antragsausgabe und Bestätigung, Weiterleitung an Landratsamt
Die Stadt Immenstadt bietet unterschiedliche Ausbildungsberufe und Praktikumsplätze an.
Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen bei den kommunalen Verwaltungen sowie Informationen zu freien Ausbildungsplätzen erhalten Sie im Personalreferat der Stadt Immenstadt.
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Oberallgäu.
Für neue Bauvorhaben oder die Nutzungsänderung bestehender Gebäude ist in der Regel ein Bauantrag erforderlich.
Generell bedarf die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen der Baugenehmigung.
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu ist eine Stadt mit ca. 14.000 Einwohnern. Zur Stadt gehören auch die Gemarkungen Bühl a. Alpsee, Stein i. Allgäu, Rauhenzell, Akams, Eckarts und Diepolz.
Die Interessentenliste für künftige Baugebiete gilt grundsätzlich für die Stadt Immenstadt i. Allgäu samt der vor genannten Gemarkungen. Dabei ist jedoch zwischen städtischen und privaten Baugebieten zu unterscheiden. Die Stadt Immenstadt i. Allgäu vermarktet selbst nur die städtischen Baugebiete/Bauplätze; private Baugebiete/Bauplätze werden von der Interessentenliste nicht abgedeckt.
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.
Beglaubigung von Dokumenten
Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.
Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.
Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Quelle: BayernPortal.de
Sie haben einen Kachelofen und möchten Ihr Brennholz selber machen? Dann sind sie bei uns im Stadtforst genau richtig. Ob stehendes Holz oder bereits an der Forststraße gelagertes Holz bei uns ist für jeden Selbstwerber was dabei.
Weitere Infos bei unseren Kollegen:
Die Stadt Immenstadt bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern über das ganze Jahr hinweg Spaß und Entspannung im Wasser.
Ob in den Sommermonaten im Freibad am Kleinen Alpsee, oder in der kalten Jahrzeit im Hallenbad. Ob Kinder, Jugendliche, Singles, Familien oder Senioren - das vielfältige Angebot überzeugt!
Die Stadtbücherei Immenstadt hat ein Angebot von über 29.000 Medien (Romane, Sachbücher, Kinderbücher, Filme, Hörbücher, Zeitschriften), die gegen eine günstige Gebühr entliehen werden können.
Bestellung/Löschung/Freigabe von Dienstbarkeiten, wie Geh- und Fahrtrechten, Leitungsrechte, etc.
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
Quelle: BayernPortal
Wenn einmal besonders viel Restmüll anfällt, z. B. nach einer Feier, nach Festtagen oder durch einen Umzug, können Sie für diese Abfälle einen Einweg-Müllsack kaufen. Den Müllsack mit Abfällen stellen Sie neben die Restmülltonne.
Sie erhalten die Einweg-Müllsäcke im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt, beim ZAK oder beim Wertstoffhof.
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Mütter und Väter und ihre jungen Familien, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Wer bekommt Elterngeld
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie z. B. Großeltern oder Geschwister.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Quelle: BayernPortal.de
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Seit September 1996 ist unser Biomasse-Heizwerk in Immenstadt in Betrieb. Mit dieser umweltfreundlichen Anlage werden zurzeit das Hallenbad, das Schul-und Sportzentrum, ein Kindergarten, die Grund-und Hauptschule, das Krankenhaus und 7 Wohnblöcke in Immenstadt mit Wärme versorgt.
Neben der Stützpunktfeuerwehr in Immenstadt verfügen alle sechs Ortsteile über eigene Feuerwehren. Insgesamt sind derzeit 266 Aktive ehrenamtlich für den Brandschutz tätig. Ein hauptamtlicher Gerätewart kümmert sich um die Wartung der Gerätschaften und betreibt die Atemschutzwerkstatt.
Aufgabenfeld:
- Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen und Ausrüstungen der Feuerwehren;
- Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen;
- Erstattung von Lohnkosten an Arbeitgeber bei Einsätzen oder Fortbildungen während der Arbeitszeit;
- Abwicklung von Schadensfällen im Zusammenhang mit Einsätzen und Übungen;
- Kommandantenwahlen
Feuerwehrdienst:
Aktiver Feuerwehrdienst ist im Alter von 18 bis 63 Jahren (ab 01.07.2017 bis 65 Jahren) möglich. Die Feuerwehren suchen ständig Nachwuchs. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Eintritt in die Feuerwehr-Jugendgruppe möglich (als Feuerwehranwärter bis zum 18. Lebensjahr).
Arbeitsbefreiung Feuerwehrdienst:
Arbeitsbefreiung während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst (Art. 9 Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Feuerwehrschulen: Aus- und Fortbildungen:
Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz und im Technischen Hilfsdienst sowie die Aus- und Fortbildung von Führungskräften und besonderen Aufgabenträgern im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.
Die Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt.
Quelle: Dienstleistungsportal Bayern
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, von denjenigen selbständig Tätigen erhoben werden kann, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Dabei wird von der Erwägung ausgegangen, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr der Personenkreis besonders beitragen soll, der aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Voraussetzung ist eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung.
Ein Fremdenverkehrsbeitrag kann neben dem Kurbeitrag erhoben werden. Den Fremdenverkehrsbeitrag schuldet derjenige selbständig Tätige, der in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile von gewisser Dauer aus dem Fremdenverkehr hat. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.
Der Bereich Friedhofswesen ist für die Verwaltung, Gestaltung und Pflege der städtischen Friedhöfe zuständig.
Friedhofsordnung
Jeder Friedhof hat eine Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung die Friedhofsverwaltung sicherstellen soll. Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Bestattungen, Grabgestaltung und Verhaltensregeln werden u.a. hier festgeschrieben.
Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es eine Friedhofsgebührenordnung. Hierin wird genau festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden. Zu den Friedhofsgebühren zählen zumeist:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Fundanzeige
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist das Fundbüro der Stadt Immenstadt oder auch bei jeder Polizeidienststelle.
Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere
- Tag der Anzeige,
- Zeit und Ort des Fundes,
- Art der Fundsache,
- Name und Anschrift des Finders,
- ob die Sache von dem Finder verwahrt wird oder beim Fundbüro abgeliefert worden ist,
- ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichte
Fundanfrage - Informationen für Verlierer
Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten). Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt. Dieses hat völlig neue Klassen-Einteilungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Sie können Ihren alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Es besteht jedoch keine generelle Verpflichtung zum Umtausch.
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:
- Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
- die Vornamen und der Familienname des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern und auf Wunsch eines Elternteils die jeweilige Religionszugehörigkeit.
Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser Mann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Mannes geboren wurde. Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.
Ist die Mutter des Kindes im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, kann das Standesamt bei der Geburtsbeurkundung einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Selbes gilt, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Vaterschaft bereits vor der Geburtsbeurkundung anzuerkennen. Wird die Vaterschaft nach Abschluss der Geburtsbeurkundung anerkannt, trägt das Standesamt den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Das zuständige Standesamt erstellt aus dem Geburtenregister auf Antrag Geburtsurkunden, in die die wesentlichen Daten aus dem Geburtenregister über das Kind und seine Eltern übernommen werden. Außerdem können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Geburtenregisters) ausgestellt werden.
Quelle: BayernPortal.de
Verwaltung der (Gebäude-)Versicherungen der städtischen Liegenschaften
Jede Person, die sich selbstständig machen will, muss ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung anmelden. Gewerbetreibende sind Sie, wenn Sie mit dem Ziel Gewinn zu erzielen eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung und Rechnung ausüben. Jegliche Änderungen der Tätigkeit oder des Ausübungsortes sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Ummeldung). Auch die Aufgabe des Gewerbes oder ein Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich muss angezeigt werden (Abmeldung).
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer, also im Ausgangspunkt ohne Berücksichtigung der sonstigen Lebensverhältnisse des Gewerbetreibenden, erhoben (Gewerbeertragsteuer).
Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird.
Vom so modifizierten Gewinn werden zur Vorbereitung der Besteuerung gesetzlich festgelegte Von-Hundert-Sätze (Steuermesszahlen) als Steuermessbetrag von den Finanzämtern in einem Steuermessbescheid als steuerbarer Gewinn ausgewiesen.
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt zu stellen.
Quelle: BayernPortal
Viele Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen kennen dieses Problem: Einwegwindeln, Einlagen und Verbandsmaterialien. Diese stellen oft ein besonderes Entsorgungsproblem dar, da oftmals der Platz dafür in der Restmülltonne nicht ausreicht.
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) stellt den Gemeinden jährlich Müllsäcke für soziale Härtefälle zur Verfügung, welche u.a. an Personen mit medizinischer Indikation weitergegeben werden.
Personen mit erhöhtem Pflegeaufwand haben künftig die Möglichkeit, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Immenstadt, kostenlos zwei Müllsäcke pro Quartal zu erhalten (Angebot gilt soweit verfügbar).
Veräußerung, Ankauf und Tausch von Grundstücken sowie Bestellung von Dienstbarkeiten, wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, etc.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des Sozialgesetzbuch XII springt – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben bei bestehender Bedürftigkeit ältere und dauerhalt voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Antragausgabe und -entgegennahme im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt; Weiterleitung an das Landratsamt
Die Grundsteuer ist unterteilt
- in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
- und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien und unbebauten Grundstücke).
Die an die Stadt Immenstadt zu zahlende Grundsteuer errechnet sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldner und ab wann das Objekt zu besteuern ist. Die Stadt Immenstadt ist bei der Grundsteuererhebung an die Feststellungen des Finanzamts gebunden. Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher bei dem Finanzamt anzubringen, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Der Hebesatz wird vom Stadtrat der Stadt Immenstadt für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt. Er beträgt für die Grundsteuer -A- 380 vom Hundert und für die Grundsteuer -B- 535 vom Hundert.
Gemäß § 22 Bewertungsgesetz wird bei einem Eigentumswechsel über die Zurechnung der Immobilie eine neue Feststellung durch das Finanzamt getroffen. Zeitpunkt dieser sogenannten Zurechnungsfortschreibung ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt. Das bedeutet, dass der Grundstücksveräußerer hinsichtlich der Grundsteuer im Jahr der Rechtsänderung bis zum 31.12. zahlungspflichtig bleibt und die Steuerpflicht des Grundstückserwerbers erst ab 01.01. des folgenden Jahres beginnt. Anderslautende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien –z.B. im notariellen Kaufvertrag- haben auf die Grundsteuerpflicht keine Auswirkungen.
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu hat von der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Innenministerium die Prädikate Erholungs-und Luftkurort erhalten. Deshalb ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu berechtigt, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge zu erheben. Wer eine Ferienwohnung/-haus oder Gästezimmer vermietet, muss dies im Geschäftsbereich 20 – Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4 anmelden. Hierzu wird ein Fragebogen zugemailt, den sie unter c.maerz@immenstadt.de anfordern können. Nach Rücksendung dieses Fragebogens können im Normalfall die Anmeldeunterlagen innerhalb einer Woche abgeholt werden.
So erreichen Sie uns:
Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4, 87509 Immenstadt i. Allgäu (2. OG)
Bürozeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.30 – 12.00 Uhr.
Telefonnummer: 08323/9988-530
Haushaltsbescheinigungen werden in der Regel für die Beantragung von Kindergeld benötigt.
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Weil die Hundesteuersatzungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen können, ist eine Bewertung konkreter Steuerbescheide nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Hundesteuersatzung möglich.
Die Entscheidung, ob eine Hundesteuersatzung erlassen wird oder nicht, steht im Ermessen der Gemeinde. Die Gerichte haben gebilligt, dass nur das Halten von Hunden, nicht aber das anderer Haustiere besteuert wird.
Die Hundesteuer kann als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung) erhoben werden. Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zwischenzeitlich gerichtlich für zulässig erklärt worden. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Die Stadt Immenstadt gibt zur Kennzeichnung der angemeldeten Hunde sog. „Hundemarken" aus.
Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. Diese bezahlen eine Pauschale.
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erhebt einen öffentlich rechtlichen Kurbeitrag.
Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Geburtstage
Alle, die ihren 80. und 85. Geburtstag feiern, erhalten vom 1. Bürgermeister einen schriftlichen Geburtstagsglückwunsch. Nach persönlicher Rücksprache werden alle, die ihren 90., 95., 100. oder darüber hinaus jeden weiteren Geburtstag feiern - wenn sie es wünschen - von einem der drei Bürgermeister oder dem Seniorenreferenten des Stadtrats besucht, die die Glückwünsche der Stadt überbringen.
Ehejubiläen
Die Ehepaare, die ihre Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) oder gar Kronjuwelenhochzeit bei 75 Ehejahren feiern können werden – nach vorheriger persönlicher Rücksprache – von einem der drei Bürgermeister oder dem Seniorenreferenten des Stadtrats besucht, die die Glückwünsche der Stadt überbringen.
Das Jugendhaus TimeOut ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit.
Träger der Einrichtung ist die Stadt Immenstadt. Im Jugendhaus werden zwei Sozialpädagogen eingesetzt.
Das Jugendhaus TimeOut bietet Immenstädter Jugendliche unverbindliche Treffmöglichkeiten (z.T. mit Spielmöglichkeiten wie z.B. Billard, Kicker, Dart, Tischtennis, Brettspiele, etc.) sowie Programme (z.B. Film- und Partyabende, Konzerte, etc.). Die Mitarbeiter beraten auch bei jugendtypischen Problemen, organisieren jugendkulturelle Veranstaltungen oder bieten Seminare und Workshops an. Spezialisiert ist die Einrichtung auf die Zielgruppe 14 bis 21 Jahre.
Die Stadt Immenstadt führt einen Bereitschaftsplan, um im Krisen- und Hochwasserfalle eine ständige Bereitschaft und eine schnelle Handlungsmöglichkeit zu garantieren. Hierbei spielt das Einsatzleiterhandy (Tel-Nr. +49 179 9300202) eine wichtige Rolle. Dieses wird wöchentlich unter den Kollegen, die im Bereitschaftsplan aufgeführt sind, weitergereicht. Somit ist eine Erreichbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit garantiert.
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Er ist seit 1. Januar 2021 (in Überstimmung mit europarechtlichen Vorgaben) ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31. Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Auch im Falle einer Aktualisierung ab 1. Januar 2021 hat der Kinderreisepass in der Regel eine maximale Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bisherige Kindereinträge sind aufgrund einer europäischen Vorgabe seit 26.06.2012 ungültig. Insofern benötigen Kinder (ab Geburt) zum Grenzübertritt auf jeden Fall ein eigenes Reisedokument.
Alternativen für den Kinderreisepass (beide haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von jeweils 6 Jahren):
- elektronischer Reisepass (mit Chip - bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis
Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten sowie am Lebensalter zu orientieren.
Quelle: BayernPortal
Jedes Kind hat mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.
Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:
- die Römisch-Katholische Kirche,
- die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
- die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
- die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
- die Evangelisch-methodistische Kirche,
- die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
- die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
- der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
- die Christian Science in Bayern,
- die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
- die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
- die Christengemeinschaft in Bayern,
- die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
- der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
- der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
- der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
- die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
- Jehovas Zeugen in Deutschland
- Humanistischer Verband Deutschlands - Bayern
Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).
Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, von ihren Angehörigen Kirchensteuer zu erheben. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wirkt sich auf die ggf. zu zahlende Kirchensteuer aus.
Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt und der Meldebehörde mit.
In Bayern haben die Gemeinden neben der Landespolizei die Möglichkeit, bestimmte Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden.
Die Stadt Immenstadt i. Allgäu erhebt einen öffentlich rechtlichen Kurbeitrag.
Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Das Landeserziehungsgeld ist eine Leistung des Freistaates Bayern, die unmittelbar im Anschluss an den Bezug des Elterngeldes gewährt wird.
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches vom Bürgerbüro der Stadt Immenstadt auf Antrag erteilt wird.
- Erstellung und Verwaltung von Verträgen jeglicher Art sowie
- Veräußerung, Ankauf und Tausch von Grundstücken
- Bestellung von Dienstbarkeiten, wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, etc.
- Miet- und Pachtverträge
- Gestattungsverträge, Nutzungsvereinbarungen, etc.
- Gebäudeversicherung
Bereits seit dem Jahr 2011 sind die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerkarten zuständig.
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm.
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Quelle: BayernPortal
Verwaltung des bebauten Grundbesitzes der Stadt Immenstadt i. Allgäu. Sie suchen zum Beispiel eine Mietwohnung oder möchten für einen Verein ein Büro (gewerblicher Mietvertrag) anmieten.
Der Mietspiegel ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge. Im Mietspiegel können sich Mieter und Vermieter über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete informieren.
Der aktuellste Mietspiegel ist im Bürgerbüro erhältlich.
In Immenstadt finden folgende Märkte regelmäßig statt:
- Wochenmarkt
samstags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr (April-September) und von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Oktober-März) auf dem Marienplatz
- Krämermarkt
dreimal im Jahr finden in Immenstädter Innenstadt (Marienplatz, Kirchplatz, Klosterplatz)
Maimarkt (Mitte Mai) / Michaelimarkt (Ende September) / Gregorimarkt (Ende Oktober / Anfang November)
- Bauern- und Käsemarkt
Mitte Oktober auf dem Marienplatz
Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.
Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Gemeinde zu sorgen, in der der Obdachlose lebt.
Quelle: BayernPortal
Verwaltung des unbebauten Grundbesitzes der Stadt Immenstadt i. Allgäu. Dies betrifft zum Beispiel die Erstellung von Pachtverträgen für landwirtschaftliche Nutzflächen, Hausgärten, etc.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen, um behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.
Das Ausmaß der Parkerleichterung bemisst sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und dem Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Haben Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung errichtet, wird auch diese eingetragen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.
Quelle: Bayern Portal
Zum 01.11.2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion ("Das bin ich."). Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion ("Das habe ich geschrieben." bzw. "Das will ich.") vorbereitet.
Ab 02.08.2021 werden im Chip des Personalausweises zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert. Das bisherige Wahlrecht in Bezug auf die Aufnahme der Fingerabdrücke entfällt. Die Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung im Chip aufgenommen. Sie werden spätestens bei Abholung des Ausweises beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde gelöscht. Deutschland setzt mit der verpflichtenden Abnahme der Fingerabdrücke die Verordnung 2019/1157 der Europäischen Union.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Dieses amtliche Ausweisdokument kann beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt beantragt werden.
Quelle: BayernPortal
Das Ordnungsamt der Stadt Immenstadt erteilt auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen für die Bannerwerbung und die Plakatierung im Stadtgebiet.
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Quelle: BayernPortal
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden.
Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Anträge stehen als Download auf der Homepage des Beitragsservices zur Verfügung, oder sind beim Bürgerbüro der Stadt Immenstadt erhältlich. Das Bürgerbüro bestätigt bei Bedarf auch die im Antrag gemachten Angaben.
Die Stadt Immenstadt ist Schulträger von zwei Grundschulen, einer Hauptschule, einer Realschule und eines Gymnasiums.
Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes
In der Schwangerenberatungsstelle des Landkreises (Anlaufstellen in Sonthofen und Kempten) kümmert sich ein erfahrenes Team von Diplom-Sozialpädagogen um die Fragen und Anliegen werdender Eltern. „Schwangerschaft und Geburt sind mit vielen Veränderungen, neuen Erfahrungen und spannenden Fragen verbunden“, so Ulrich Cebulla von der Beratungsstelle. „Unsere Aufgabe ist es, bei allen diesen Themen, die die Schwangerschaft berühren, vertraulich zu beraten, Hilfen anzubieten, zu vermitteln und zu unterstützen.“ Die Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nicht jede Frau, so Cebulla, könne die Schwangerschaft unbeschwert genießen. Gründe dafür seien etwa persönliche Konfliktsituationen, Partnerschaftsprobleme oder die Befürchtung, aus finanziellen Gründen der bevorstehenden Mutterschaft nicht gewachsen zu sein.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,
wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.
Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.
Quelle: BayernPortal.de
Sondernutzungen bei der Aufstellung von Baucontainern und Gerüsten.
Verwaltung der städtischen Sportanlagen.
Der Immenstädter Stadtbus verbindet von Montag bis Freitag und am Samstag-Vormittag (außer an Feiertagen) die wichtigsten Wohngebiete, Freizeiteinrichtungen und Schulen mit dem Stadtkern.
Der Tod eines Menschen muss vom Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Daher muss ein solcher Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden.
Schriftliche Anzeige bei Sterbefällen in einer Klinik oder in einem Altenheim
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung Daten über den Verstorbenen erheben und sich von den Angehörigen die erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen lassen.
Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass Angehörige des Verstorbenen oder ein von ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen nochmals vorsprechen müssen. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn dem Standesamt noch nicht alle die für die Beurkundung benötigten Daten vorliegen.
Mündliche Anzeige
Ist keine schriftliche Anzeige möglich, muss der Tod des Menschen beim Standesamt mündlich angezeigt werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich der Sterbefall nicht in einer Einrichtung (Klinik, Altenheim, usw.) ereignet hat.
Quelle: BayernPortal
Sollte Ihnen eine defekte Straßenlaterne auffallen oder haben Sie sonstige Fragen zur Straßenbeleuchtung, wenden Sie sich bitte an die Tiefbauverwaltung der Stadt Immenstadt.
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Immenstadt geregelt.
Die Stadt ist für ihre Straßen örtliche Straßenverkehrsbehörde. Durch verkehrsrechtliche Anordnungen, die ihre Außenwirkung durch das Aufstellen von Verkehrszeichen erlangen, trifft die Stadt Verkehrsregelungen für ihre Straßen.
Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Oberallgäu.
Straßenbaubehörden sind:
- für Ortsstraßen das städtische Bauamt,
- für Kreisstraßen die Kreistiefbauverwaltung,
- für Staats- und Bundesstraßen das Straßenbauamt Kempten.
Zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise in Bayern pflegen Partnerschaften oder Freundschaften mit einer oder mehreren Partnerkommunen - in Deutschland, in Europa, auf anderen Kontinenten.
1960 hat Immenstadt mit dem französischen Lillebonne die erste Städtepartnerschaft begründet. 1985 ist eine weitere Partnerschaft mit der Stadt Wellington (Großbritannien) hinzugekommen.
In Immenstadt betreiben die Stadtwerke die Tiefgaragen "Klostergarten" und „Bahnhof“. Beide Tiefgaragen verfügen über 200 Stellplätze und ausgewiesene Frauenparkplätze. In der Tiefgarage „Klostergarten“ befindet sich einen behindertengerechten Parkplatz.
Bei uns bekommen Sie alle Informationen über Immenstadt und Ihren Urlaub in der Ferienregion Alpsee-Grünten. Die passende Unterkunft, die perfekte Wanderroute, Anregungen zu Ausflugzielen, oder die nächste Veranstaltung in der Region? Fragen Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.
Telefonisch sind wir unter der Nummer +49 8323 998877 zu erreichen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die Stadtwerke der Stadt Immenstadt. Alle Informationen rund um die Wasserversorgung (Preise, Satzungen, Untersuchungen, etc.) finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Immenstadt.
Sie haben die Möglichkeit, Personenstandsurkunden telefonisch unter der Tel.-Nr. 08323/9988-329 oder per E-Mail an standesamt(at)immenstadt.de vorzubestellen.
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- persönliche Abholung im Bürgerbüro Kirchplatz 7 (Ausweispflicht)
- Anforderung mit 12,-- € Schein per Post an Standesamt Immenstadt i.Allgäu Kirchplatz 7 87509 Immenstadt i.Allgäu
- Anforderung per E-Mail und vorheriger Überweisung
Überweisung mit Vermerk „Urkunde – Nachname“ auf das Konto der Stadtkasse Immenstadt i.Allgäu DE69 7335 0000 0000 1000 16 BYLADEM1ALG Sparkasse Allgäu
Sobald die Anforderung und das Geld eingegangen sind, geht die Urkunde in den Versand.
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen oder per E-mail an ordnungsamt @immenstadt.de
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
Quelle: BayernPortal.de
Sperrung von Gemeindestraßen und Umleitung des Verkehrs während Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erteilt die Liegenschaftsabteilung.
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz). Verwaltungsgebühren sind ein Entgelt für den allgemeinen Aufwand der beteiligten Behörden bei der Vornahme von Amtshandlungen. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach der jeweiligen Kostensatzung, die als Anlage ein Kostenverzeichnis enthalten kann. Die Auslagen sind die nicht bereits durch die Gebühr abgegoltenen Aufwendungen der beteiligten Behörden (z.B. Kosten für Sachverständigengutachten, Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen oder Postzustellungsaufträge).
Die Kostensatzung und das Kostenverzeichnis Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihres Bezirkes erhalten Sie von Ihrer Gemeinde, Ihrem Landratsamt oder Ihrem Bezirk.
Amtshandlungen, die die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im staatlichen Auftrag vornehmen, unterliegen nach Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes der Kostenpflicht.
Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.
Quelle: BayernPortal
Der Viehmarktplatz dient hauptsächlich als Parkfläche. Auf Anfrage kann er für Veranstaltungen wie Messen, Zirkusgastspiele und Flohmärkte verpachtet.
Informationen zu Benutzungsordnung und Pachtbedingungen werden auf Anfrage gerne gegeben.
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Immenstadt/Allgäu Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie bei der Gemeinde in Immenstadt/Allgäu Ihren Wahlschein beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Gemeinde befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Dokumente für die Wahl per Post hinzugefügt.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
Der Wahlschein kann in diesem Fall in der Stadtverwaltung Immenstadt i.Allgäu, Kirchplatz 7, 87509 Immenstadt i. Allgäu, im Bürgerbüro schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Immenstadt unterstützt Sie bei standortbezogenen Investitionsvorhaben, bei Neuansiedlungen oder Betriebsverlagerungen.
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Empfänger von anderen Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind von Wohngeld ausgeschlossen. (Quelle: BayernPortal.de)
Zuständig für das Wohngeld ist:
Landratsamt Oberallgäu
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon +49 8321 612-0
E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de
Wenn Sie nach Immenstadt ziehen (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wenn Sie im Stadtgebiet umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Bei der Bezahlung/Überweisung der Steuern und Abgaben sind beim Verwendungszweck die Steuer- bzw. die Abgabenart und, die auf dem Steuerbescheid angegebenene Nummer anzugeben.
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Die Stadt Immenstadt hat zum 01.01.2006 die Zweitwohnungssteuer eingeführt.
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).
Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber die Vorteile der städtischen Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber an den der Stadt entstehenden Kosten zu beteiligen.